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MZOLL是什么牌子Johann Graf von Wied, Runkel und Isenburg gegen Adolf Graf von Sayn, Hachenburg, Gemeinde Mündersbach

Weitere Angaben (Prozessakte): Sachverhalt: Anspruch auf Restitution von 30 Schweinen, die den Einwohnern der wiedischen Gemeinde Freirachdorf in dem bei Freirachdorf liegenden, nach Einlassung des Klägers unter wiedischer Oberhoheit stehenden Wald ‘Steinchen’ während der Mästung gepfändet und nach Hoenberg geführt worden waren, weil nach Einlassung der Beklagten der Wald, der von saynischer Seite ‘Wildhecke’ genannt wird, unter saynischer Oberhoheit steht und der bekl. Graf zur Schonung des Jungwaldes, nachdem er zuvor, als der Jungwald noch Ödland war, der Gemeinde Freirachdorf Weiderechte eingeräumt hatte, ein Mastungsverbot verhängt hatte, welches die Freirachdorfer, obwohl der Beklagte schon früher Pfändungen vorgenommen hatte, wegen der guten Eckernernte nicht beachtet hatten

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